Silvia Böhler
Kurz vor der Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters geht es noch einmal zur Sache. In der Gemeinde Hard hat ein Anwalt und ehemaliger Gemeindevertreter die Gemeindewahl vom 16. März angefochten, weil er der Meinung ist, Kandidat René Bickel hätte mit seiner Liste „Zukunft Hard“ gar nicht antreten dürfen. Diese habe sich nämlich im Vorfeld stets von der ÖVP distanziert und Wert darauf gelegt, als eigenständige Liste zu gelten. Möglicherweise hätten dann aber auch – so wie jede neue Partei beziehungsweise Liste – im Vorfeld Unterstützungserklärungen gesammelt werden müssen. René Bickel sieht das naturgemäß anders. Seine Liste habe sich aus und mit der Harder Volkspartei entwickelt und sei durch die Öffnung eine überparteiliche Bewegung geworden. Aktuell ist die Landeswahlbehörde sowie in weiterer Folge vermutlich der Verfassungsgerichtshof mit der Klärung beschäftigt.
Die politischen Parteien leiden unter einem schlechten Image, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik ist seit Jahren im Keller. Parteipolitik soll auf Gemeindeebene deshalb keine Rolle spielen - im Gegenteil, sie wird bewusst in den Hintergrund gerückt. Landauf, landab sind in den Gemeinden Listen mit Namen angetreten, die auf den ersten Blick nicht in Verbindung mit einer Partei gebracht werden können. Klingende Namen wie „Unser Dorf“, „Natürlich Nüziders“ oder „Team z´Luterach“ sollen das Bemühen um die Gemeinde in den Vordergrund stellen. Selbst Mario Leiter, immerhin SPÖ-Landesparteivorsitzender kandidierte in Bludenz ohne SPÖ-Logo, sondern nur mit dem Namen „Mario Leiter – Team für Bludenz“. Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle sagt: „Hintergrund dieser Praxis ist es, die Zielgruppe zu erweitern. Sowohl bei den Kandidaten als auch bei den Wählern.“
Das wirft allerdings ein ganzes Bündel an Fragen auf. Wie transparent müssen Listen in ihrer Zuordenbarkeit zu Parteien sein, damit für Wähler klar ist, wen sie wählen? Liegt gar eine Täuschung vor, wenn Parteien ihre Logos einfach weglassen und einen anderen – vielleicht gemeindebezogenen – Listennamen wählen? Und ab wann sind parteiunterscheidende Namen beziehungsweise Listen mit einer neuen Partei/Liste gleichzusetzen? Ist in den 96 Gemeinden des Landes ein ähnlicher Fall wie in Hard möglich? Bisher wurde die Wahl nur in der Bodenseegemeinde angefochten, was allerdings keine Auswirkungen auf die Bürgermeister-Stichwahlen an diesem Sonntag hat.
Alle Wahlen werden wie geplant durchgeführt und erst danach wird womöglich der Verfassungsgerichtshof das Rätsel der alten und neuen Listen und deren Rechtskonformität klären. Es bleibt spannend.
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