Eintragung für Volksbegehren startet
Eintragungen sind im Rathaus möglich.
Foto: Stadt Feldkirch
Von 31. März bis 7. April 2025 können in ganz Österreich die Volksbegehren „Autovolksbegehren: Kosten runter“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ unterschrieben werden.
Die Eintragung ist im Bürger:innenservice des Rathauses Feldkirch ab 31. März möglich möglich – jeweils ab 8 Uhr. Am 2. April ist eine Eintragung bis 20 Uhr möglich, an den übrigen Tagen bis 17 Uhr (freitags bis 16 Uhr, samstags und sonntags geschlossen).
Wer darf unterschreiben?
Stimmberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, die spätestens am 7. April 2025 das 16. Lebensjahr vollenden, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und zum Stichtag (24. Februar 2025) in einer Gemeinde in der Wählerevidenz eingetragen waren.
Wichtige Hinweise
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können nicht erneut unterschreiben. Für die Eintragung ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich (Pass, Personalausweis oder Führerschein).
Online-Eintragung
Alternativ kann die Unterstützung bis 7. April um 20 Uhr online mit der ID Austria abgegeben werden. (pd)
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