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Umweltbehörde kritisiert Vorgehen

In Ludesch und Bludesch sollen Flächen umgewidmet werden - allerdings ohne Kompensation

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    Die Erweiterung des Betriebsgeländes erfolgte in der Landesgrünzone. 

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Foto: Land Vorarlberg

In Ludesch und Bludesch sollen Flächen aus der Landesgrünzone genommen werden. Die Landesregierung hat ein Verfahren eingeleitet, die Umweltbehörde fordert eine Kompensation.

Um Betriebserweiterungen zu ermöglichen, wurden in Ludesch und Bludesch vor Jahren Sondergenehmigungen für Landwirtschafts- beziehungsweise Waldflächen in der Landesgrünzone erteilt. Die Flächen im Bereich der Betriebe Ball Beverage Packaging Ludesch GmbH und des Betriebsareals der Vögel Transporte GmbH in Bludesch wurden in weiterer Folge versiegelt und teilweise bebaut.

Die dafür erteilten Sondergebietswidmungen sind allerdings gemäß einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes rechtlich nicht zulässig. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass eine Umwidmung in der Landesgrünzone Walgau nur möglich ist, wenn sie den Naturhaushalt, das Landschaftsbild, Naherholungsgebiete oder die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft nicht zu sehr beeinträchtigt.

Gemeinden müssen reagieren
Um die Rechtssicherheit wieder herzustellen, sollen die Flächen nun aus der Landesgrünzone herausgenommen werden. In Bludesch handelt es sich um 2,9 Hektar (etwas mehr als 4 Fußballfelder), die die Gemeinde dann als Baufläche – Betriebsgebiet umwidmen möchte. Ein entsprechendes Verfahren hat die Landesregierung bereits eingeleitet. Stellungnahmen können noch bis zum 24. Februar abgegeben werden.

Weil es sich um seit Jahren betrieblich genutzte und bebaute Flächen handelt und keine weiteren Beeinträchtigungen für die Umwelt zu erwarten sind, sind auch keine Ausgleichsflächen zur Kompensation der verlorenen Grünflächen erforderlich, argumentiert das Land.

Kritik der Umweltbehörde
Im Zuge der Umwelterheblichkeitsprüfung geht die Umweltbehörde (Abteilung Umwelt- und Klimaschutz) allerdings davon aus, dass durch die Bebauung der Flächen bereits erhebliche Umweltauswirkungen eingetreten sind. Die Flächen waren etwa in Bludesch vor deren Bebauung bewaldet und teilweise als wertvolle Naturlebensräume (Auen- und Quellwälder) ausgewiesen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die ansonsten als notwendig erachtete Kompensation hier entfallen soll.
Auch weil bekannt ist, dass mit mehreren vergleichbaren Fällen im Land zu rechnen ist, wird die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Kompensation bereits baulich genutzter Verlustflächen angeregt. (sb)

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