Pferdemist und Hundekot
Wer ist verantwortlich, was gilt in Feldkirch?
Für saubere Wege und ein gutes Miteinander in Feldkirch.
Foto: Nadine Jochum
Während für Hundekot klare Vorschriften gelten, bleibt die Frage nach der Verantwortung für Pferdemist offen.
Die Stadt Feldkirch verpflichtet Hundehalter:innen, Verunreinigungen sofort zu entfernen. Das Mitführen von Hundekotsäckchen ist Pflicht, Verstöße können geahndet werden. Auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass Gehsteige, Gehwege und Fußgängerzonen sauber bleiben müssen.
Regelung bei Pferden
Für Pferde gibt es keine ausdrückliche Reinigungspflicht. Allerdings verbietet die StVO gröbliche oder gefährliche Verunreinigungen. Pferdemist kann darunter fallen, wenn er in Kurven oder stark frequentierten Bereichen liegt. Reiter:innen sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Mist zu beseitigen. Liegt eine erhebliche Verunreinigung vor, kann eine Reinigung verlangt oder behördlich angeordnet werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Mist selbst zu entfernen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Rücksichtnahme gefragt
Da das Absteigen zur Reinigung im Straßenverkehr riskant sein kann, braucht es eine realistische Abwägung. In belebten Bereichen oder bei Beschwerden durch Anwohner:innen kann eine regelmäßige Reinigung sinnvoll sein. Eine gesetzliche Gleichstellung von Pferde- und Hundekot gibt es jedoch nicht.
Feldkirch setzt auf gegenseitige Rücksichtnahme und appelliert an alle Tierhalter:innen, um das Miteinander im öffentlichen Raum zu verbessern. (pd)
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