Wieder Sperren an Reise-Samstagen
Maßnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs im Bereich Bludenz/Klostertal zeigen Wirkung
An den folgenden Samstagen gibt es wieder Abfahrsperren.
Foto: D. Stiplovsek
Die Maßnahmen zur Unterbindung von Ausweichverkehr im Bereich Bludenz beziehungsweise Klostertal in der aktuellen Wintersaison zeigen Wirkung. Für die kommenden Samstage sind weitere Sperren geplant.
Die Hauptrouten zu den Skigebieten im Montafon und am Arlberg sind im Winter vor allem an Samstagen häufig überlastet. Stauerscheinungen auf der Rheintalautobahn (A14) und der S16 führten in der Vergangenheit zu Ausweichverkehr auf das untergeordnete Straßennetz und zu einer starken Belastung der Siedlungsgebiete von Bludenz und der Klostertal-Gemeinden. So bewegen sich an manchen Winter-Samstagen 5.000 Kraftfahrzeuge (in 24 Stunden) auf der Arlbergstraße (L97) in Richtung Arlberg, an „gewöhnlichen“ Samstagen sind es 1.000. Deshalb wurden an zwei Dezember-Samstagen entsprechende Sperren eingerichtet.
Umwege durch Sperren
Nachdem die Maßnahmen Wirkung gezeigt hatten, kommen sie nun auch am 8. Februar, 15. Februar, 22. Februar, 1. März und 8. März (jeweils von 8 bis 18 Uhr und bei guter Witterung) zur Anwendung. Für die Einheimischen können sich durch die Sperren Umwege ergeben. Ziele im vorderen Klostertal werden über die Anschlussstelle Bludenz-Ost und die L97 erreicht. Als Alternative zur Einfahrtsrampe bei Langen für den Verkehr in Richtung Tirol stehen die Anschlussstellen Wald am Arlberg oder St. Anton am Arl-berg zur Verfügung. Als Begleitmaßnahme ist an den genannten Samstagen auch eine Dosierampel auf der L97 zur Bündelung des Verkehrs bei der Ortseinfahrt von Dalaas vorgesehen. In Langen ist beim Zusammentreffen der L97 mit der L197 eine Regelung durch Handzeichen geplant, um das Einfahren von Klösterle kommend zu erleichtern. In Bludenz wird von der Stadt Bludenz ein Einfahrtsverbot in die Klarenbrunnstraße in Fahrtrichtung Klarenbrunn/Moos umgesetzt. Bei den Autobahn-Anschlussstellen Nüziders, Brandnertal, Bludenz-Bürs und Bludenz-Ost, und im untergeordneten Straßennetz von Nüziders und Bürs werden keine Maßnahmen gesetzt, dort ergeben sich keine Einschränkungen. (pd)
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