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Wohnbauförderung 2025

Günstiger Zins bleibt

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    Attraktive Konditionen für leistbaren Wohnraum - Wohnbauföderung 2025


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Foto: Land Vorarlberg/A.Serra

Die Förderrichtlinien und die Wohnbauförderung bleiben in Vorarlberg mit ihren günstigen Konditionen bestehen.

Die Verbesserungen, zum Beispiel die im letzten Jahr eingeführte erleichterte Vorfinanzierung von geförderten Neubauwohnungen, zeigen Wirkung, die Nachfrage hat sowohl im Neubau- als auch im Sanierungsbereich wieder angezogen. Die Förderrichtlinien werden daher auch 2025/26 weitergeführt, um den Stellenwert der Wohnbauförderung als Lenkungs- und Hilfsinstrument zu festigen.

183,8 Millionen Euro für 2025


Die gesamte Wohnbauförderung (Neubau, Sanierung, Wohnbeihilfe …) ist für das Budgetjahr 2025 mit 183,8 Millionen Euro (+14 Prozent gegenüber dem Budget 2024) veranschlagt, um den anhaltenden Herausforderungen am Wohnungsmarkt wirksam zu begegnen.

Wer und was wird gefördert


  • Grundsätzlich wird gestaffelt nach Einkommen und sozialen Verhältnissen des Förderungswerbers gefördert.
  • Insbesondere junge Familien mit Kindern erhalten eine höhere Förderung, die beim erstmaligen Erwerb von Eigentum zusätzlich erhöht wird.
  • Ein besonderes Anliegen ist dem Land außerdem der ökologische Wohnbau. Gefördert wird, wer umweltschonend baut.
  • Verdichtetes und kompaktes Bauen wird ebenso mit einer höheren Förderung belohnt, wie organisierte Baugruppen und Wohninitiativen.
  • Thermische Sanierungen und Nachverdichtungen wie auch die Revitalisierung von Wohnobjekten unter Einsatz ökologischer Baumaterialien werden durch das besondere Anreizsystem der Sanierungsrichtlinie besonders stark gefördert.


2024 in Zahlen



  • Im Neubau wurden 2024 für 1.065 Wohneinheiten – davon 479 gemeinnützige Wohnungen – Kredite und Zuschüsse von insgesamt 127,5 Millionen Euro zugesagt.
  • In der Wohnhaussanierung gab es Förderzusagen für 2.127 Wohneinheiten und ein Heim (2023: 1.494 Wohneinheiten und zwei Heime). Die zugesagten Kredite und Einmalzuschüsse summieren sich auf 48,2 Millionen Euro.
  • Im Jahr 2024 wurden 667 Ansuchen um Gewährung eines Neubauförderungskredits
  • 220 Ansuchen um Härtezuschuss
  • 266 Ansuchen um einen Sanierungskredit
  • 944 Ansuchen um Ausschüttung eines einmaligen Geldbetrags nach den Wohnhaussanierungsrichtlinien
  • 9.508 Ansuchen um Unterstützung durch Wohnbeihilfe
  • 58 Förderungen für Kinderspielplätze beziehungsweise -räume 
  • 66 Kinderzuschüsse


Ende der KIM-Verordnung


Akutelles Kommentar, 28. Jänner 2025, von Landeshauptmann Markus Wallner über das auslaufen der KIM-Verordnung:

„Diese unsägliche Verordnung hat es insbesondere jungen Familien und HäuslebauerInnen massiv erschwert, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Denn die darin festgelegten hohen Anforderungen und starren Grenzen haben den Zugang zu Krediten unverhältnismäßig erschwert und die strikten Regelungen haben faktisch keinen Spielraum für unterschiedliche Voraussetzungen und Gegebenheiten gelassen. Das Ende dieser Verordnung ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.“

Am 2. Dezember 2024 gab das Finanzmarktstabilisierungsgremium bekannt, dass zum 30. Juni 2025 die KIM Verordnung auslaufen werde. Somit wird die Kreditvergabe für Häuslebauer endlich wieder möglich und der Traum vom Eigenheim darf wahr werden.

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