Finanzielle Unterstützung vom Europäischen Sozialfonds für Integration von Jugendlichen in Arbeitsmarkt
Einreichungen zum "Call" ab 9. September 2024
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Am 9. September 2024 öffnet ein neuer Call zur Förderung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt. Wer eine wirkungsvolle und umsetzbare Idee bringt, kann mit zu 5 Millionen Förderungen vom ESF Plus rechnen.
Im Rahmen des Programms „Beschäftigung Österreich“ des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) können ab 9. September 2024 Konzepte für den Vorarlberger Call „Stabilisierung und Orientierung von Jugendlichen mit Vermittlungshindernissen hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration“ eingereicht werden.
Schwer integrierbare Jugendliche eine Perspektive geben
Das ESF-Programm macht sich zur Aufgabe, die Eingliederung von benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Ein erheblicher Anteil der beim AMS Vorarlberg vorgemerkten jungen Arbeitssuchenden kämpft mit verschiedensten Problemen, die die Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsbildung erschweren oder gar unmöglich machen.
Bildungsmaßnahme
Beim ausgeschriebenen Projekt handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme, die versucht, junge Menschen zu stabilisieren und beruflich neu zu orientieren. Durch spezifische Standortbestimmungen, gezielte Perspektivenplanung und Vorgabe einer Tagestruktur soll eine nachhaltige gesellschaftliche Integration ermöglicht werden. Vermittelt werden zudem schul-, ausbildungs-, qualifizierungs- und arbeitsbezogene Schlüsselqualifikationen. Die Jugendlichen sollen im Rahmen dieser Bildungsaktivität so gefestigt und vorbereitet werden, dass sie unmittelbar im Anschluss eine Beschäftigung oder berufliche Qualifizierung aufnehmen können.
Zielgruppe sind Jugendliche von 15 bis 24 Jahre
Zielgruppe für das Projekt sind beim AMS Vorarlberg vorgemerkte Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren, die – auf Grund von verschiedenen Problemstellungen – am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.
Ideen einreichen
Ab dem Stichtag 9.9.2024 können unter
www.esf.at Einreichungen zum Call eingebracht werden. Die Ausschreibung richtet sich an potenzielle Träger, die ein umsetzbares Konzept für die Problembeschreibung liefern können. In einem Bewertungsverfahren wird das bestgeeignete Konzept zur Einstiegsbegleitung in das Berufsleben ausgewählt. Dieses Unterstützungsprogramm kann ab April 2025 starten. In der Gesamtlaufzeit bis 31. Dezember 2028 können bis zu 700 Personen diese Maßnahmen durchlaufen.
Große finanzielle Unterstützung
Mit maximal fünf Millionen Euro kann ein Projekt eingereicht und genehmigt werden, das mit 40 Prozent aus ESF-Mitteln und zu 60 Prozent aus einer nationalen Kofinanzierung von Land und AMS unterstützt wird.
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