Gämse dürfen vorerst nicht gejagt werden
Vorarlberger Landesverwaltungsgericht verbietet vorerst Gamsjagd im Bezirk Bludenz
Freudensprünge für die Gämse im Bezirk Bludenz.
Foto: Pixabay
Der Naturschutzverein „Wildes Bayern“ legte Beschwerde gegen eine ganzjährige Bejagung von Gamswild in Vorarlberg ein. Exemplarisch dafür wurde der Bezirk Bludenz ausgewählt.
Der Verein Wildes Bayern ist ein Zusammenschluss von engagierten Menschen, die sich für den Tier-, Natur- und Umweltschutz einsetzen und ist auch über die bayerischen Grenzen hinaus aktiv. Die Vereinsmitglieder sehen sich als Anwälte für Wildtiere. Als solche stört sich die Vorsitzende Christine Miller an den sogenannten Vorarlberger Freihaltungs-Bescheiden. Dieser besagt, dass – zum Schutz des Schutzwaldes vor Wildverbiss – ganzjärig und schrankenlos Gams-, Reh- und Rotwild an zahlreichen Stellen in Vorarlberg von Jägern erlegt werden dürfen. Und zwar ohne Limit. Alles, was vor die Linse kommt, darf also abgeschossen werden.
Keine genaue Prüfung
Auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz stellte der Jägerschaft einen solchen Bescheid aus. Ohne genau zu prüfen, ob sich die Gams-Population in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und sichergestellt ist, dass sich dieser Zustand durch die Bejagung auch nicht verschlechtert. Schließlich steht die Gams als Art von gemeinschaftlicher Bedeutung in Anhang V der so genannten FFH-Richtlinie. FFH steht für Fauna-Flora-Habitat und hat zum Ziel, die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hätte also überprüfen müssen, wie es mit dem Gamswildbestand im Bezirk steht und ob eine restriktive Bejagung Auswirkung auf den Bestand hat. Beides ist jedoch nicht erfolgt. Stattdessen erhielt die Jägerschaft bis zum Jahr 2031 sozusagen einen Freibrief ausgestellt. Argumentiert wurde pauschal mit der Vermeidung von Wildschäden. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat deshalb am 30. Dezember 2024 alle sogenannten Freihaltungs-Bescheide für den Bezirk Bludenz aufgehoben, nach denen das Gamswild dort ganzjährig und schrankenlos verfolgt werden darf. Und zwar wegen „Fehlen notwendiger Sachverhaltsermittlungen in zentralen Punkten“.
Eine glatte Sechs
Jetzt sieht sich die BH Bludenz mit der Hausaufgabe versehen, festzustellen, ob ein günstiger oder ungünstiger Erhaltungszustand der Gamswildbestände vorliegt, welche Auswirkungen die Freihaltung auf die noch verbleibenden Gamswildbestände hat, und ob beziehungsweise in welchem Ausmaß das Gamswild überhaupt für die in der Begründung angeführten Verbissschäden verantwortlich ist. „Man könnte also sagen: Eine glatte Sechs und Nachsitzen!“, freut sich Christine Miller über den Bescheid. (dh)
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