Die Gebäude, die in Hörbranz durch die Hangrutschung im April 2023 zerstört wurden, können nicht mehr an gleicher Stelle wiederaufgebaut werden. Ebenso sind im Bereich "Hangrutsch intensiv" keine Bebauungen mehr möglich. Das zeigt ein neues Gutachten.
Der Hangrutsch in Hörbranz.
Foto: Stiplovsek
Am 25. Juni wurde den geschädigten Grundeigentümern bereits ein Gutachten zu den konkreten Werten der jeweiligen Grundstücke vorgelegt. Diese Werte legen den Rahmen der finanziellen Unterstützung durch das Land fest.
„Beihilfen aus dem Katastrophenfonds können nur in jenen Fällen gewährt werden, bei denen ein unmittelbarer Schaden durch ein Elementarereignis eingetreten ist, der Schaden nicht durch Versicherung gedeckt ist und der Schaden wieder behoben wird beziehungsweise – wie in diesem Fall – für die Wiederbeschaffung von Grundstücken Aufwendungen getätigt werden sollen“, informierte Walter Vögel, stellvertretender Abteilungsvorstand der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum im Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Vögel führt weiter aus: „Die Geschädigten können aus dem Katastrophenfonds 50 Prozent beziehungsweise in besonderen Härtefällen bis zu 75 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke erhalten. Die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum steht hierzu mit den Betroffenen im ständigen Austausch.“
Bestandsschutz besteht
Das vorgelegte Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung sieht vor, dass weitere Grundstücke in den Bereich „Rutschung intensiv“ aufgenommen werden müssen. Es handelt sich hierbei um die Grundstücke, die seit der Hangrutschung im April 2023 dank umfangreich gesetzter Maßnahmen vor weiteren Folgen bewahrt wurden. Für bestehende, unbeschädigte Gebäude besteht ein Bestandsschutz. Die Errichtung von Neubauten wird hier nicht mehr möglich sein. (pd)
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