Das ist der "unsichtbare Schutzweg"
Kinder sind vom „Vertrauensgrundsatz” in der Straßenverkehrsordnung ausgenommen
Kinder sind vom „Vertrauensgrundsatz” in der Straßenverkehrsordnung ausgenommen.
Foto: unsplash
47 zu Fuß gehende Kinder sind im Vorjahr auf Vorarlbergs Straßen verunglückt - das zeigt eine aktuelle VCÖ-Analyse.
Kinder sind vom „Vertrauensgrundsatz” in der Straßenverkehrsordnung ausgenommen. Ist ersichtlich, dass ein Kind die Straße überqueren möchte, dann ist das auch dort zu ermöglichen, wo es keinen Schutzweg gibt. Die Regelung des „unsichtbaren Schutzweges” ist vielen unbekannt, obwohl sich ihre Aufnahme in die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Oktober bereits zum 30. Mal jährt.
2023 sind 47 Kinder in Vorarlberg verunglückt
Die Regelung wird jedoch häufig missachtet, das zeigt sich auch in der Unfallstatistik. Eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt, dass allein im Jahr 2023 in Vorarlberg 47 zu Fuß gehende Kinder Opfer eines Verkehrsunfalls wurden. 46 Kinder wurden im Ortsgebiet verletzt, davon 21 beim Überqueren einer Straße mit Tempolimit 50.
Vier Kinder wurden schwer verletzt, alle vier auf einer Straße wo das Tempolimit 30 km/h war. Besonders alarmierend auch: Jedes vierte im Vorjahr als Fußgänger verunglückte Kind wurde am Schutzweg angefahren, also dort, wo es offensichtlich sein sollte, dass Kinder Vorrang haben.
VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky
„Wir brauchen eine Kultur der Rücksichtnahme zwischen den Verkehrsteilnehmenden und mehr Bewusstsein über den Schutz der Kleinsten.” Für die Sicherheit der Kinder sei neben Bewusstseinskampagnen aber auch mehr „Tempo 30” im Ortsgebiet notwendig.
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