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Meilenstein zur Energiewende nur mit neuem Gesetz möglich - Vieles muss unbürokratischer werden


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    Anlagen brauchen verkürzte Entscheidungsfristen

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Foto:unsplash

Mit der Energieautonomie hat sich das Land Vorarlberg zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 den kompletten Energiebedarf bilanziell mit erneuerbarer Energie abzudecken. Dazu braucht es aber neue Gesetze.


Der Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien werden in Vorarlberg für Energieversorger, Unternehmen und Haushalte vereinfacht. Mit einem neuen Gesetz sollen Verfahren beschleunigt, Bürokratie reduziert und weitere Erleichterungen beim Bau von Erzeugungsanlagen für sauberen Strom und saubere Wärme geschaffen werden. Seit 22. August 2024 hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Stellungnahme der dazugehörigen öffentlichen Begutachtung einzubringen. Der Gesetzesenwurf beinhaltet maßgebliche Regelungen zur Straffung und Vereinfachung der Bewilligungs- und Anzeigeverfahren für Vorhaben der Energiewende, einschließlich Pumpspeicherkraftwerken.


Was soll erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden


Die Verfahrenslänge beim Bau wichtiger Anlagen zur Erzeugungvon erneuerbarer Energie, Leitungs- und Speicheranlagen soll verkürzt werden. Die Landesregierung wird auf Grundlage dieses Gesetztes sogenannte Beschleunigungsgebiete ausweisen und hat die Möglichkeit, Netz- und Speicherinfrastrukturgebiete festzulegen. Soll eine entsprechende Anlage in einer der drei Gebietsarten gebaut werden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine langwierige Naturverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Damit werden schnellere Verfahren garantiert.

 

Haushalte werden von den neuen Regelungen unmittelbar profitieren. Schon jetzt müssen Solar- und Photovoltaik-Anlagen nicht baurechtlich bewillig werden, wenn sie direkt am Dach oder an einer Wand angebracht werden. Diese Freistellung wird nochmal erweitert, sodass auch Anlagen an Geländern von Balkonen, Terrassen und ähnlichem genehmigungsfrei sind.

Die Landesregierung wird durch das Gesetz die Möglichkeit bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Freistellung auch für Wärmepumpen vorzusehen.


Außerdem gelten im naturschutzrechtlichen Verfahren sowie im Bauverfahren für bestimmte Solar- und PV-Anlagen sowie für Wärmepumpen verkürzte Entscheidungsfristen von drei bzw. einem Monat. Überdies ist vorgesehen, dass Solar- und PV-Anlagen bis 100 kW automatisch als bewilligt gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb der einmonatigen Frist gegenteilig enscheidet.


Der Gesetzesentwurf


Der Gesetzesentwurf über Erleichterungen zum Ausbau der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen kann bis Freitag, 27. September 2024 auf dem Veröffentlichungsportal des Landes, bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingesehen werden. 


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